Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Krefeld
Antrag, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Krefeld und Durchführung – aus einer Hand. Kostenlose Erstberatung für Menschen in Krefeld.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Krefeld bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Pflegekasse (§ 40 SGB XI, bis zu 4.180 €); die Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Krefeld übernehmen wir für Sie.
Sie möchten in Krefeld Ihren Umzug über Pflegekasse finanzieren lassen? Wir übernehmen den kompletten Weg – von der Anspruchsprüfung über den Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI) bis zur Durchführung in Krefeld.
In Krefeld leben etwa 227.000 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
In Krefeld stimmen wir uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Krefeld ab, klären die Voraussetzungen und stellen den Antrag rechtzeitig – immer vor dem Umzug.
In Krefeld planen wir den Umzugstermin so, dass die Bewilligung rechtzeitig vorliegt und keine doppelte Miete anfällt.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Krefeld?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Krefeld Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Krefeld. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja, wir sind in Krefeld im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Nein – in Krefeld ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.