Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Kassel
Von der Anspruchsprüfung bis zum Umzugstag: In Kassel übernehmen wir Ihren über Pflegekasse bezuschussten Umzug komplett.

Für Ihren Umzug in Kassel über Pflegekasse gilt: erst der Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI), dann der Umzug. Wir erledigen beides – inklusive Kostenvoranschlag und Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Kassel. Umfang: bis zu 4.180 €.
Bezuschusster Umzug in Kassel über Pflegekasse: Wir prüfen kostenlos Ihren Anspruch, stellen den Antrag und ziehen Sie anschließend zuverlässig um.
Bei rund 201.000 Einwohnern in Kassel ist die Nachfrage groß; wir sorgen dafür, dass Ihr Antrag der Prüfung standhält.
Für Ihren Umzug in Kassel ist Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Kassel der richtige Ansprechpartner. Wir übernehmen den Schriftverkehr, die Begründung und die Abstimmung komplett.
In Kassel planen wir den Umzugstermin so, dass die Bewilligung rechtzeitig vorliegt und keine doppelte Miete anfällt.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Kassel?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Kassel Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Kassel. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja, wir sind in Kassel im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Kassel kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.