Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Karlsruhe
Antrag, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Karlsruhe und Durchführung – aus einer Hand. Kostenlose Erstberatung für Menschen in Karlsruhe.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Karlsruhe bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Pflegekasse (§ 40 SGB XI, bis zu 4.180 €); die Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Karlsruhe übernehmen wir für Sie.
Sie möchten in Karlsruhe Ihren Umzug über Pflegekasse finanzieren lassen? Wir übernehmen den kompletten Weg – von der Anspruchsprüfung über den Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI) bis zur Durchführung in Karlsruhe.
Karlsruhe mit seinen rund 306.000 Einwohnern gehört zu den Orten, in denen wir regelmäßig bezuschusste Umzüge begleiten.
Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Karlsruhe prüft in Karlsruhe Ihren Antrag. Damit nichts scheitert, liefern wir eine saubere Begründung nach § 40 Abs. 4 SGB XI und einen nachvollziehbaren Kostenvoranschlag.
In Karlsruhe planen wir den Umzugstermin so, dass die Bewilligung rechtzeitig vorliegt und keine doppelte Miete anfällt.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Karlsruhe?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Karlsruhe Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Karlsruhe. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja. Karlsruhe gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Nein – in Karlsruhe ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.