Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Heilbronn
In Heilbronn nehmen wir Ihnen den Behördenweg ab – Antrag (§ 40 SGB XI), Kostenvoranschlag und Umzug inklusive.

In Heilbronn müssen Sie sich nicht durch Formulare kämpfen: Wir beantragen Ihren Umzug bei Pflegekasse (§ 40 SGB XI, bis zu 4.180 €), koordinieren mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Heilbronn und ziehen Sie anschließend um.
Wenn in Heilbronn ein Umzug ansteht und Pflegekasse als Kostenträger infrage kommt, sind Sie bei uns richtig: Antrag, Kostenvoranschlag und Umzug aus einer Hand.
Bei rund 120.733 Einwohnern in Heilbronn ist die Nachfrage groß; wir sorgen dafür, dass Ihr Antrag der Prüfung standhält.
Für Ihren Umzug in Heilbronn ist Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Heilbronn der richtige Ansprechpartner. Wir übernehmen den Schriftverkehr, die Begründung und die Abstimmung komplett.
In Heilbronn planen wir den Umzugstermin so, dass die Bewilligung rechtzeitig vorliegt und keine doppelte Miete anfällt.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Heilbronn?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Heilbronn Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Heilbronn. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja. Heilbronn gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Heilbronn kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.