Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Hamm
Von der Anspruchsprüfung bis zum Umzugstag: In Hamm übernehmen wir Ihren über Pflegekasse bezuschussten Umzug komplett.

In Hamm übernimmt Zuschuss-Umzug Ihren über Pflegekasse bezuschussten Umzug komplett: Wir prüfen den Anspruch (§ 40 Abs. 4 SGB XI), bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf, stimmen uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Hamm ab und führen den Umzug durch. Leistung: bis zu 4.180 €.
Sie möchten in Hamm Ihren Umzug über Pflegekasse finanzieren lassen? Wir übernehmen den kompletten Weg – von der Anspruchsprüfung über den Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI) bis zur Durchführung in Hamm.
In Hamm leben etwa 178.967 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
Zuständig ist in Hamm Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Hamm. Wir kennen die Anforderungen nach § 40 Abs. 4 SGB XI, bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf und reichen den Antrag in Ihrem Namen ein – damit er auf Anhieb durchgeht.
Viele in Hamm verschenken den Zuschuss, weil der Antrag zu kompliziert wirkt. Genau diesen Schritt nehmen wir Ihnen ab – kostenfrei.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Hamm?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Hamm Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Hamm. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja, wir sind in Hamm im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Nein – in Hamm ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.