Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Gelsenkirchen
Antrag, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Gelsenkirchen und Durchführung – aus einer Hand. Kostenlose Erstberatung für Menschen in Gelsenkirchen.

Für Ihren Umzug in Gelsenkirchen über Pflegekasse gilt: erst der Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI), dann der Umzug. Wir erledigen beides – inklusive Kostenvoranschlag und Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Gelsenkirchen. Umfang: bis zu 4.180 €.
In Gelsenkirchen begleiten wir Ihren Antrag über Pflegekasse von A bis Z. Wir kennen die Anforderungen (§ 40 SGB XI) und stimmen uns für Sie mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Gelsenkirchen ab.
Gelsenkirchen zählt rund 260.000 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.
Für Ihren Umzug in Gelsenkirchen ist Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Gelsenkirchen der richtige Ansprechpartner. Wir übernehmen den Schriftverkehr, die Begründung und die Abstimmung komplett.
Wichtig in Gelsenkirchen wie überall: Der Antrag muss vor dem Umzug bewilligt sein. Wer zuerst umzieht, bleibt oft auf den Kosten sitzen – wir sorgen für die richtige Reihenfolge.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Gelsenkirchen?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Gelsenkirchen Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Gelsenkirchen. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja. Gelsenkirchen gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Nein – in Gelsenkirchen ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.