Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Gelsenkirchen
Antrag, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Gelsenkirchen und Durchführung – aus einer Hand. Kostenlose Erstberatung für Menschen in Gelsenkirchen.

In Gelsenkirchen übernimmt Zuschuss-Umzug Ihren über Pflegekasse bezuschussten Umzug komplett: Wir prüfen den Anspruch (§ 40 Abs. 4 SGB XI), bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf, stimmen uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Gelsenkirchen ab und führen den Umzug durch. Leistung: bis zu 4.180 €.
In Gelsenkirchen begleiten wir Ihren Antrag über Pflegekasse von A bis Z. Wir kennen die Anforderungen (§ 40 SGB XI) und stimmen uns für Sie mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Gelsenkirchen ab.
Gelsenkirchen zählt rund 270.028 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.
Für Ihren Umzug in Gelsenkirchen ist Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Gelsenkirchen der richtige Ansprechpartner. Wir übernehmen den Schriftverkehr, die Begründung und die Abstimmung komplett.
Wichtig in Gelsenkirchen wie überall: Der Antrag muss vor dem Umzug bewilligt sein. Wer zuerst umzieht, bleibt oft auf den Kosten sitzen – wir sorgen für die richtige Reihenfolge.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Gelsenkirchen?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Gelsenkirchen Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Gelsenkirchen. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja, wir sind in Gelsenkirchen im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Nein – in Gelsenkirchen ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.