Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Freiburg
Von der Anspruchsprüfung bis zum Umzugstag: In Freiburg übernehmen wir Ihren über Pflegekasse bezuschussten Umzug komplett.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Freiburg bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Pflegekasse (§ 40 SGB XI, bis zu 4.180 €); die Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Freiburg übernehmen wir für Sie.
In Freiburg begleiten wir Ihren Antrag über Pflegekasse von A bis Z. Wir kennen die Anforderungen (§ 40 SGB XI) und stimmen uns für Sie mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Freiburg ab.
In Freiburg leben etwa 237.460 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
Zuständig ist in Freiburg Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Freiburg. Wir kennen die Anforderungen nach § 40 Abs. 4 SGB XI, bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf und reichen den Antrag in Ihrem Namen ein – damit er auf Anhieb durchgeht.
Gerade bei Pflege- und Seniorenumzügen in Freiburg zählt Ruhe. Wir arbeiten behutsam und in enger Abstimmung mit Angehörigen und Pflegedienst.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Freiburg?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Freiburg Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Freiburg. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja, wir sind in Freiburg im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Freiburg kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.