Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Freiburg im Breisgau

Umzug bei Pflegegradin Freiburg im Breisgau

Von der Anspruchsprüfung bis zum Umzugstag: In Freiburg im Breisgau übernehmen wir Ihren über Pflegekasse bezuschussten Umzug komplett.

Umzug bei Pflegegrad in Freiburg im Breisgau – kostenlose Beratung
Auf einen Blick

Für Ihren Umzug in Freiburg im Breisgau über Pflegekasse gilt: erst der Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI), dann der Umzug. Wir erledigen beides – inklusive Kostenvoranschlag und Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Freiburg im Breisgau. Umfang: bis zu 4.180 €.

Bezuschusster Umzug in Freiburg im Breisgau über Pflegekasse: Wir prüfen kostenlos Ihren Anspruch, stellen den Antrag und ziehen Sie anschließend zuverlässig um.

Freiburg im Breisgau mit seinen rund 231.000 Einwohnern gehört zu den Orten, in denen wir regelmäßig bezuschusste Umzüge begleiten.

Zuständige Stelle in Freiburg im Breisgau

Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Freiburg im Breisgau prüft in Freiburg im Breisgau Ihren Antrag. Damit nichts scheitert, liefern wir eine saubere Begründung nach § 40 Abs. 4 SGB XI und einen nachvollziehbaren Kostenvoranschlag.

Unser Tipp für Freiburg im Breisgau

In Freiburg im Breisgau planen wir den Umzugstermin so, dass die Bewilligung rechtzeitig vorliegt und keine doppelte Miete anfällt.

So läuft Ihr Pflegegrad-Umzug in Freiburg im Breisgau ab

  1. Kostenlose ErstberatungWir prüfen Ihren Anspruch in Freiburg im Breisgau und klären, welcher Träger zahlt.
  2. Antrag & KostenvoranschlagWir erstellen Begründung und Kostenvoranschlag nach § 40 SGB XI und reichen den Antrag ein.
  3. Umzug in Freiburg im BreisgauNach der Bewilligung ziehen wir Sie zuverlässig um und rechnen im bewilligten Rahmen ab.

→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad  ·  Anderer Kostenträger in Freiburg im Breisgau?

Häufige Fragen

Pflegegrad-Umzug in Freiburg im Breisgau – häufige Fragen

Wie bekomme ich in Freiburg im Breisgau den Zuschuss über Pflegekasse?

Zuständig ist in Freiburg im Breisgau Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Freiburg im Breisgau. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.

Sind Sie für einen Pflegegrad-Umzug in Freiburg im Breisgau vor Ort?

Ja. Freiburg im Breisgau gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.

Was kostet die Beratung in Freiburg im Breisgau?

Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Freiburg im Breisgau kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.

Kostenlose Erstberatung

Ihr Pflegegrad-Umzug in Freiburg im Breisgau

Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.

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