Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Erfurt
Antrag, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Erfurt und Durchführung – aus einer Hand. Kostenlose Erstberatung für Menschen in Erfurt.

Für Ihren Umzug in Erfurt über Pflegekasse gilt: erst der Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI), dann der Umzug. Wir erledigen beides – inklusive Kostenvoranschlag und Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Erfurt. Umfang: bis zu 4.180 €.
Viele Menschen in Erfurt wissen nicht, dass Pflegekasse ihren Umzug übernehmen kann. Wir klären das – und nehmen Ihnen den ganzen Behördenweg ab.
Erfurt mit seinen rund 218.793 Einwohnern gehört zu den Orten, in denen wir regelmäßig bezuschusste Umzüge begleiten.
In Erfurt stimmen wir uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Erfurt ab, klären die Voraussetzungen und stellen den Antrag rechtzeitig – immer vor dem Umzug.
Gerade bei Pflege- und Seniorenumzügen in Erfurt zählt Ruhe. Wir arbeiten behutsam und in enger Abstimmung mit Angehörigen und Pflegedienst.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Erfurt?
Häufige Fragen
Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Erfurt entscheidet in Erfurt über die Kostenübernahme. Wir sorgen mit einem prüffesten Antrag (§ 40 SGB XI) dafür, dass er durchgeht.
Ja. Erfurt gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Erfurt kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.