Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Dresden
Antrag, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Dresden und Durchführung – aus einer Hand. Kostenlose Erstberatung für Menschen in Dresden.

Pflegekasse, § 40 SGB XI, bis zu 4.180 € – und mittendrin Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Dresden: In Dresden wickeln wir den gesamten Ablauf für Sie ab, von der ersten Beratung bis zur besenreinen Übergabe.
Sie möchten in Dresden Ihren Umzug über Pflegekasse finanzieren lassen? Wir übernehmen den kompletten Weg – von der Anspruchsprüfung über den Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI) bis zur Durchführung in Dresden.
Dresden zählt rund 556.000 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.
Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Dresden prüft in Dresden Ihren Antrag. Damit nichts scheitert, liefern wir eine saubere Begründung nach § 40 Abs. 4 SGB XI und einen nachvollziehbaren Kostenvoranschlag.
Ob Innenstadt oder Randlage von Dresden: Wir organisieren kurze Wege, auf Wunsch eine Halteverbotszone und ein geschultes Team.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Dresden?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Dresden Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Dresden. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja, wir sind in Dresden im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Nein – in Dresden ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.