Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Diepholz
Von der Anspruchsprüfung bis zum Umzugstag: In Diepholz übernehmen wir Ihren über Pflegekasse bezuschussten Umzug komplett.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Diepholz bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Pflegekasse (§ 40 SGB XI, bis zu 4.180 €); die Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Diepholz übernehmen wir für Sie.
In Diepholz begleiten wir Ihren Antrag über Pflegekasse von A bis Z. Wir kennen die Anforderungen (§ 40 SGB XI) und stimmen uns für Sie mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Diepholz ab.
Diepholz zählt rund 17.677 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.
Zuständig ist in Diepholz Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Diepholz. Wir kennen die Anforderungen nach § 40 Abs. 4 SGB XI, bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf und reichen den Antrag in Ihrem Namen ein – damit er auf Anhieb durchgeht.
In Diepholz planen wir den Umzugstermin so, dass die Bewilligung rechtzeitig vorliegt und keine doppelte Miete anfällt.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Diepholz?
Häufige Fragen
In Diepholz ist Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Diepholz zuständig. Wir übernehmen den Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI und die komplette Abstimmung – die Erstberatung ist kostenlos.
Ja, wir sind in Diepholz im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Diepholz kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.