Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Cuxhaven
Von der Anspruchsprüfung bis zum Umzugstag: In Cuxhaven übernehmen wir Ihren über Pflegekasse bezuschussten Umzug komplett.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Cuxhaven bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Pflegekasse (§ 40 SGB XI, bis zu 4.180 €); die Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Cuxhaven übernehmen wir für Sie.
Ein über Pflegekasse bezuschusster Umzug in Cuxhaven ist gut machbar, wenn der Antrag richtig gestellt wird. Wir kümmern uns um Begründung, Kostenvoranschlag und die Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Cuxhaven.
Cuxhaven mit seinen rund 49.545 Einwohnern gehört zu den Orten, in denen wir regelmäßig bezuschusste Umzüge begleiten.
In Cuxhaven stimmen wir uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Cuxhaven ab, klären die Voraussetzungen und stellen den Antrag rechtzeitig – immer vor dem Umzug.
Gerade bei Pflege- und Seniorenumzügen in Cuxhaven zählt Ruhe. Wir arbeiten behutsam und in enger Abstimmung mit Angehörigen und Pflegedienst.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Cuxhaven?
Häufige Fragen
In Cuxhaven ist Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Cuxhaven zuständig. Wir übernehmen den Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI und die komplette Abstimmung – die Erstberatung ist kostenlos.
Ja. Cuxhaven gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Nein – in Cuxhaven ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.