Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Bremerhaven
Von der Anspruchsprüfung bis zum Umzugstag: In Bremerhaven übernehmen wir Ihren über Pflegekasse bezuschussten Umzug komplett.

Für Ihren Umzug in Bremerhaven über Pflegekasse gilt: erst der Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI), dann der Umzug. Wir erledigen beides – inklusive Kostenvoranschlag und Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bremerhaven. Umfang: bis zu 4.180 €.
Viele Menschen in Bremerhaven wissen nicht, dass Pflegekasse ihren Umzug übernehmen kann. Wir klären das – und nehmen Ihnen den ganzen Behördenweg ab.
Bremerhaven mit seinen rund 118.502 Einwohnern gehört zu den Orten, in denen wir regelmäßig bezuschusste Umzüge begleiten.
Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bremerhaven prüft in Bremerhaven Ihren Antrag. Damit nichts scheitert, liefern wir eine saubere Begründung nach § 40 Abs. 4 SGB XI und einen nachvollziehbaren Kostenvoranschlag.
In Bremerhaven planen wir den Umzugstermin so, dass die Bewilligung rechtzeitig vorliegt und keine doppelte Miete anfällt.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Bremerhaven?
Häufige Fragen
In Bremerhaven ist Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bremerhaven zuständig. Wir übernehmen den Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI und die komplette Abstimmung – die Erstberatung ist kostenlos.
Ja. Bremerhaven gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Bremerhaven kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.