Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Braunschweig
In Braunschweig nehmen wir Ihnen den Behördenweg ab – Antrag (§ 40 SGB XI), Kostenvoranschlag und Umzug inklusive.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Braunschweig bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Pflegekasse (§ 40 SGB XI, bis zu 4.180 €); die Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Braunschweig übernehmen wir für Sie.
In Braunschweig begleiten wir Ihren Antrag über Pflegekasse von A bis Z. Wir kennen die Anforderungen (§ 40 SGB XI) und stimmen uns für Sie mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Braunschweig ab.
In Braunschweig leben etwa 244.715 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
In Braunschweig läuft Ihr Antrag über Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Braunschweig. Wir übersetzen die Vorgaben (§ 40 SGB XI) in einen prüffesten Antrag und behalten die Fristen im Blick.
Gerade bei Pflege- und Seniorenumzügen in Braunschweig zählt Ruhe. Wir arbeiten behutsam und in enger Abstimmung mit Angehörigen und Pflegedienst.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Braunschweig?
Häufige Fragen
Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Braunschweig entscheidet in Braunschweig über die Kostenübernahme. Wir sorgen mit einem prüffesten Antrag (§ 40 SGB XI) dafür, dass er durchgeht.
Ja. Braunschweig gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Nein – in Braunschweig ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.