Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Bielefeld
Antrag, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bielefeld und Durchführung – aus einer Hand. Kostenlose Erstberatung für Menschen in Bielefeld.

Für Ihren Umzug in Bielefeld über Pflegekasse gilt: erst der Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI), dann der Umzug. Wir erledigen beides – inklusive Kostenvoranschlag und Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bielefeld. Umfang: bis zu 4.180 €.
Viele Menschen in Bielefeld wissen nicht, dass Pflegekasse ihren Umzug übernehmen kann. Wir klären das – und nehmen Ihnen den ganzen Behördenweg ab.
Bielefeld mit seinen rund 331.906 Einwohnern gehört zu den Orten, in denen wir regelmäßig bezuschusste Umzüge begleiten.
Für Ihren Umzug in Bielefeld ist Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bielefeld der richtige Ansprechpartner. Wir übernehmen den Schriftverkehr, die Begründung und die Abstimmung komplett.
Viele in Bielefeld verschenken den Zuschuss, weil der Antrag zu kompliziert wirkt. Genau diesen Schritt nehmen wir Ihnen ab – kostenfrei.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Bielefeld?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Bielefeld Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bielefeld. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja, wir sind in Bielefeld im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Nein – in Bielefeld ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.