Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Bassum
Von der Anspruchsprüfung bis zum Umzugstag: In Bassum übernehmen wir Ihren über Pflegekasse bezuschussten Umzug komplett.

Für Ihren Umzug in Bassum über Pflegekasse gilt: erst der Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI), dann der Umzug. Wir erledigen beides – inklusive Kostenvoranschlag und Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bassum. Umfang: bis zu 4.180 €.
Viele Menschen in Bassum wissen nicht, dass Pflegekasse ihren Umzug übernehmen kann. Wir klären das – und nehmen Ihnen den ganzen Behördenweg ab.
In Bassum leben etwa 16.617 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
Zuständig ist in Bassum Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bassum. Wir kennen die Anforderungen nach § 40 Abs. 4 SGB XI, bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf und reichen den Antrag in Ihrem Namen ein – damit er auf Anhieb durchgeht.
Viele in Bassum verschenken den Zuschuss, weil der Antrag zu kompliziert wirkt. Genau diesen Schritt nehmen wir Ihnen ab – kostenfrei.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Bassum?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Bassum Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bassum. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja, wir sind in Bassum im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Nein – in Bassum ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.