Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Achim
Antrag, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Achim und Durchführung – aus einer Hand. Kostenlose Erstberatung für Menschen in Achim.

In Achim übernimmt Zuschuss-Umzug Ihren über Pflegekasse bezuschussten Umzug komplett: Wir prüfen den Anspruch (§ 40 Abs. 4 SGB XI), bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf, stimmen uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Achim ab und führen den Umzug durch. Leistung: bis zu 4.180 €.
Sie möchten in Achim Ihren Umzug über Pflegekasse finanzieren lassen? Wir übernehmen den kompletten Weg – von der Anspruchsprüfung über den Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI) bis zur Durchführung in Achim.
Bei rund 32.913 Einwohnern in Achim ist die Nachfrage groß; wir sorgen dafür, dass Ihr Antrag der Prüfung standhält.
In Achim stimmen wir uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Achim ab, klären die Voraussetzungen und stellen den Antrag rechtzeitig – immer vor dem Umzug.
Ob Innenstadt oder Randlage von Achim: Wir organisieren kurze Wege, auf Wunsch eine Halteverbotszone und ein geschultes Team.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Achim?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Achim Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Achim. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja. Achim gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Nein – in Achim ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.