Jobcenter · § 22 Abs. 6 SGB II · Lüneburg
Von der Anspruchsprüfung bis zum Umzugstag: In Lüneburg übernehmen wir Ihren über Jobcenter bezuschussten Umzug komplett.

In Lüneburg müssen Sie sich nicht durch Formulare kämpfen: Wir beantragen Ihren Umzug bei Jobcenter (§ 22 SGB II, Übernahme angemessener Kosten), koordinieren mit das Jobcenter Lüneburg und ziehen Sie anschließend um.
Wenn in Lüneburg ein Umzug ansteht und Jobcenter als Kostenträger infrage kommt, sind Sie bei uns richtig: Antrag, Kostenvoranschlag und Umzug aus einer Hand.
In Lüneburg leben etwa 79.301 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
In Lüneburg läuft Ihr Antrag über das Jobcenter Lüneburg. Wir übersetzen die Vorgaben (§ 22 SGB II) in einen prüffesten Antrag und behalten die Fristen im Blick.
Gerade bei Pflege- und Seniorenumzügen in Lüneburg zählt Ruhe. Wir arbeiten behutsam und in enger Abstimmung mit Angehörigen und Pflegedienst.
→ Alle Details zu: Umzug über das Jobcenter · Anderer Kostenträger in Lüneburg?
Häufige Fragen
In Lüneburg ist das Jobcenter Lüneburg zuständig. Wir übernehmen den Antrag nach § 22 Abs. 6 SGB II und die komplette Abstimmung – die Erstberatung ist kostenlos.
Ja. Lüneburg gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Lüneburg kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.