Jobcenter · § 22 Abs. 6 SGB II · Delmenhorst
Von der Anspruchsprüfung bis zum Umzugstag: In Delmenhorst übernehmen wir Ihren über Jobcenter bezuschussten Umzug komplett.

Jobcenter, § 22 SGB II, Übernahme angemessener Kosten – und mittendrin das Jobcenter Delmenhorst: In Delmenhorst wickeln wir den gesamten Ablauf für Sie ab, von der ersten Beratung bis zur besenreinen Übergabe.
Viele Menschen in Delmenhorst wissen nicht, dass Jobcenter ihren Umzug übernehmen kann. Wir klären das – und nehmen Ihnen den ganzen Behördenweg ab.
Bei rund 82.496 Einwohnern in Delmenhorst ist die Nachfrage groß; wir sorgen dafür, dass Ihr Antrag der Prüfung standhält.
das Jobcenter Delmenhorst prüft in Delmenhorst Ihren Antrag. Damit nichts scheitert, liefern wir eine saubere Begründung nach § 22 Abs. 6 SGB II und einen nachvollziehbaren Kostenvoranschlag.
In Delmenhorst planen wir den Umzugstermin so, dass die Bewilligung rechtzeitig vorliegt und keine doppelte Miete anfällt.
→ Alle Details zu: Umzug über das Jobcenter · Anderer Kostenträger in Delmenhorst?
Häufige Fragen
das Jobcenter Delmenhorst entscheidet in Delmenhorst über die Kostenübernahme. Wir sorgen mit einem prüffesten Antrag (§ 22 SGB II) dafür, dass er durchgeht.
Ja. Delmenhorst gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Nein – in Delmenhorst ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.