Jobcenter · § 22 Abs. 6 SGB II · Cuxhaven
In Cuxhaven nehmen wir Ihnen den Behördenweg ab – Antrag (§ 22 SGB II), Kostenvoranschlag und Umzug inklusive.

Für Ihren Umzug in Cuxhaven über Jobcenter gilt: erst der Antrag (§ 22 Abs. 6 SGB II), dann der Umzug. Wir erledigen beides – inklusive Kostenvoranschlag und Abstimmung mit das Jobcenter Cuxhaven. Umfang: Übernahme angemessener Kosten.
Wenn in Cuxhaven ein Umzug ansteht und Jobcenter als Kostenträger infrage kommt, sind Sie bei uns richtig: Antrag, Kostenvoranschlag und Umzug aus einer Hand.
Bei rund 49.545 Einwohnern in Cuxhaven ist die Nachfrage groß; wir sorgen dafür, dass Ihr Antrag der Prüfung standhält.
In Cuxhaven läuft Ihr Antrag über das Jobcenter Cuxhaven. Wir übersetzen die Vorgaben (§ 22 SGB II) in einen prüffesten Antrag und behalten die Fristen im Blick.
Gerade bei Pflege- und Seniorenumzügen in Cuxhaven zählt Ruhe. Wir arbeiten behutsam und in enger Abstimmung mit Angehörigen und Pflegedienst.
→ Alle Details zu: Umzug über das Jobcenter · Anderer Kostenträger in Cuxhaven?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Cuxhaven das Jobcenter Cuxhaven. Nach § 22 Abs. 6 SGB II bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja. Cuxhaven gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Nein – in Cuxhaven ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.