Entfernung 239 km · ca. 220 Min. Fahrt · Festpreis nach Besichtigung · kostenlose Beratung. Wir übernehmen Antrag, Kostenvoranschlag und Umzug – von Saal nach Neubulach.
Kostenvoranschlag anfordernDirekt erreichbar: Telefon 0421 83066208 · WhatsApp 01590 1391315
Ist Ihr Umzug von Saal nach Neubulach pflegebedingt (barrierefreie/pflegegerechte Wohnung), zahlt die Pflegekasse als „wohnumfeldverbessernde Massnahme“ nach § 40 Abs. 4 SGB XI bis zu 4.180 € je Person. Die Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt.
Ein Umzug ist in der Regel keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Bei medizinischer Notwendigkeit prüfen wir mit Ihnen den richtigen Träger – meist die Pflegekasse (§ 40 SGB XI), das Sozialamt oder die Eingliederungshilfe – und leiten den Antrag weiter.
Je nach Situation: Pflegekasse (bis 4.180 €/Person, § 40 SGB XI), Jobcenter (bei Bürgergeld, § 22 SGB II) oder Arbeitsagentur. Wir prüfen den richtigen Träger kostenlos.
Bis 4.180 € je pflegebedürftiger Person; leben zwei Anspruchsberechtigte zusammen, bis 8.360 €.
Ja. Zusicherung (Jobcenter) bzw. Bewilligung (Pflegekasse) müssen vor dem Umzug vorliegen.
↻ Umzug Neubulach → Saal (Rückrichtung)
Umzüge aus der Umgebung von Saal nach Neubulach:
Kelheim → Neubulach (5 km) · Bad Abbach → Neubulach (9 km) · Abensberg → Neubulach (11 km) · Langquaid → Neubulach (12 km)
Umzüge von Saal in die Umgebung von Neubulach:
Saal → Wildberg (6 km) · Saal → Calw (7 km) · Saal → Althengstett (10 km) · Saal → Altensteig (11 km)
Wir erstellen Ihren prüffähigen Kostenvoranschlag für den Antrag – kostenlos & unverbindlich.
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