Umzug über die Pflegekasse in Holdorf
Wenn der Umzug durch Pflegebedürftigkeit notwendig wird, trägt die Pflegekasse nach § 40 SGB XI einen Großteil der Kosten. Für Menschen in Holdorf übernehmen wir den gesamten Ablauf – von der Antragstellung bis zum fertigen Umzug.

Die wichtigsten Eckdaten
Zuständige Stelle
Pflegekasse (§ 40 SGB XI)
Kostenübernahme
Bis zu 4.180 € pro Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme (Stand 2024).
Rechtsgrundlage
§ 40 Abs. 4 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
An wen richtet sich dieser Antrag in Holdorf?
Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad, bei denen durch den Umzug die häusliche Pflege erst ermöglicht oder erheblich erleichtert wird.
Das sollten Sie mitbringen
- Anerkannter Pflegegrad (1–5)
- Neue Wohnung ermöglicht bessere Pflegesituation
- Umzug noch nicht begonnen
- Antrag vor dem Umzug gestellt
Ihr Rundum-Sorglos-Paket in Holdorf
Wir kombinieren Antragsexpertise mit einem erfahrenen Umzugsteam – damit Sie sich auf Ihren Alltag konzentrieren können.
Kostenloser Hausbesuch und Bedarfsermittlung
Vollständiger Antrag bei der Pflegekasse inkl. Begründungsschreiben
Rechtssicherer Kostenvoranschlag nach § 40 SGB XI
Koordination mit Pflegedienst und Angehörigen
Kompletter Umzug mit Ein- und Auspack-Service
Entsorgung nicht mehr benötigter Möbel
In 4 Schritten zum bezuschussten Umzug
Klar strukturiert, transparent und immer in enger Abstimmung mit Ihnen.
Erstgespräch
Sie melden sich telefonisch oder über unser Formular. Wir klären alle Eckdaten kostenlos und unverbindlich.
Antragserstellung
Wir erstellen den vollständigen Antrag inklusive Begründung und Kostenvoranschlag – komplett in Ihrem Namen.
Genehmigung abwarten
Sobald die Pflegekasse die Kostenübernahme bewilligt, stimmen wir einen Wunschtermin mit Ihnen ab.
Durchführung
Unser geschultes Team führt den Umzug vollständig durch – pflegegerecht, pünktlich und rücksichtsvoll.
Was Sie vorher wissen sollten
Muss der Antrag vor dem Umzug gestellt werden?
Ja. Die Pflegekasse übernimmt Kosten nur dann, wenn der Antrag vor dem Umzug bewilligt wurde. Beginnen Sie deshalb früh.
Welcher Pflegegrad ist nötig?
Bereits Pflegegrad 1 genügt. Entscheidend ist, dass der Umzug die häusliche Pflege ermöglicht oder erleichtert.
Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Wir unterstützen bei Widerspruch und stellen bei Bedarf ergänzende Unterlagen zusammen. Ein Großteil der Anträge wird bewilligt, wenn die Begründung sauber formuliert ist.
Ihr bezuschusster Umzug in Holdorf – wir übernehmen
Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns Ihre Eckdaten. Wir melden uns zeitnah mit einer ehrlichen Einschätzung zurück – kostenlos und unverbindlich.
