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← Zurück zur LeistungsübersichtAntragsservice

Umzug bei anerkanntem Pflegegrad in Thedinghausen

Ob Pflegegrad 1 oder 5: Wir organisieren den gesamten Umzug und stellen den Antrag bei der Pflegekasse in Ihrem Namen. Für Menschen in Thedinghausen übernehmen wir den gesamten Ablauf – von der Antragstellung bis zum fertigen Umzug.

Auf einen Blick

Die wichtigsten Eckdaten

Zuständige Stelle

Pflegekasse

Kostenübernahme

Bis zu 4.180 € Zuschuss pro wohnumfeldverbessernder Maßnahme.

Rechtsgrundlage

§ 40 Abs. 4 SGB XI

Für wen

An wen richtet sich dieser Antrag in Thedinghausen?

Alle Personen mit anerkanntem Pflegegrad, deren häusliche Pflege durch den Umzug ermöglicht, verbessert oder erleichtert wird.

Voraussetzungen

Das sollten Sie mitbringen

  • Anerkannter Pflegegrad (1–5)
  • Umzug noch nicht erfolgt
  • Antrag vor Umzugsbeginn
  • Nachweis, dass die neue Wohnung die Pflege erleichtert
Was wir übernehmen

Ihr Rundum-Sorglos-Paket in Thedinghausen

Wir kombinieren Antragsexpertise mit einem erfahrenen Umzugsteam – damit Sie sich auf Ihren Alltag konzentrieren können.

Individuelle Beratung passend zum Pflegegrad

Kompletter Antragsservice bei der Pflegekasse

Begründungsschreiben vom Profi

Koordination mit Pflegedienst und Angehörigen

Pflegegerechter Umzug mit Rücksicht auf den Tagesablauf

Transport von Pflegebetten, Rollstühlen und Hilfsmitteln

Ablauf

In 4 Schritten zum bezuschussten Umzug

Klar strukturiert, transparent und immer in enger Abstimmung mit Ihnen.

  1. Kostenlose Beratung

    Wir hören zu, klären Pflegegrad, Wohnsituation und Wünsche.

  2. Vollständiger Antrag

    Wir erstellen den Antrag bei der Pflegekasse inklusive Begründung und Kostenvoranschlag.

  3. Terminabstimmung

    Nach Bewilligung stimmen wir Tag, Uhrzeit und Ablauf mit Ihnen und dem Pflegedienst ab.

  4. Ruhiger, pflegegerechter Umzug

    Wir arbeiten sorgfältig, kommunikativ und mit Blick auf die Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen.

Häufige Fragen

Was Sie vorher wissen sollten

Wird der Zuschuss auch bei Pflegegrad 1 gezahlt?

Ja. Der Zuschuss nach § 40 SGB XI gilt bereits ab Pflegegrad 1, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Kann der Zuschuss mehrfach beantragt werden?

Der Zuschuss kann bei einer deutlichen Änderung der Pflegesituation erneut beantragt werden.

Kostenlose Erstberatung

Ihr bezuschusster Umzug in Thedinghausen – wir übernehmen

Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns Ihre Eckdaten. Wir melden uns zeitnah mit einer ehrlichen Einschätzung zurück – kostenlos und unverbindlich.